Users4Users: Anti-Abzocke

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benne

Moderator
Hallo Gemeinde.

In diesem Thread/Post soll es um Abzocke im Internet gehen und wie man sich dazu verhalten kann/soll.
Es passiert schneller, als man denkt - auf einer Internetseite mit vermeindlich freien/kostenlosen Diensten, erhält man nach einiger Zeit doch eine saftige Rechnung oder wird durch Unachtsamkeit auf kostenpflichtige Seiten weiterverlinkt.

Viele sehen hinterher die Kostenbeschreibung in den AGBs – die vorher nur schnell überflogen oder gar übersprungen worden sind - und denken daraufhin, dass das alles rechtens ist, was diese Firma da tut und nachdrücklich an Rechnung einfordert. Viel zu schnell wird so aus Angst vor hohen Mahngebühren und drohenden Rechtsverfahren der anfällige Rechnungsbetrag überwiesen.

Dabei ist es häufig so, dass sich solche Firmen des Täuschungsversuchs verantworten müssten.
Zahlungsbeträge auf kostenpflichtigen Internetseiten müssen bei der Anmeldung deutlich kenntlich gemacht werden. Sie dürfen also nicht nur in den AGBs auftauchen oder gar z.B. durch eine helle Schriftfarbe im Hintergrund “verschwinden” - schon gar nicht, wenn auf der Titelseite mit Bannern geworben wird, in denen die Worte free, frei, kostenfrei, etc. einem ins Auge springen.

Jeder dieser Abzock-Fälle muss individuell behandelt werden, sodass es keine Pauschallösung geben kann. Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale ist ratsam und nicht allzu teuer - vor allem im Vergleich zu den Rechnungskosten, die man zahlen müsste ;)
Liste aller Verbraucherzentralen

Wichtig: Nicht erst der Internetfirma das Geld überweisen und dann zur Verbraucherzentrale gehen!
Die Zahlung gilt rechtlich als Einverständnis zu dem Vertrag der Internetfirma.

Wesentlich näher beschrieben wird dieses Thema in diesem Beitrag

Weitere Links:
Anti-Abzocke.net - für fairen Wettbewerb, gegen Abzocke und Betrug

verbraucherrechtliches… » FAQ: Internet-Vertragsfallen
Dazu folgender Auszug:
Code:
1. Ich hab mich angemeldet, aber der Preis stand in den AGB bzw.
im Kleingedruckten unten am Seitenrand. Das hab ich dummerweise
überlesen. Muss ich jetzt zahlen?

Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der
wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht,
wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher
leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich
sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den
AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur
sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die
Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren. 

Man sollte den Betreibern mitteilen, dass man aufgrund der unzureichenden
Preisinformation nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen ist und
daher einen einen entsprechenden Vertrag auch nicht schließen wollte. Die
Verbraucherzentrale Berlin bietet auf Ihrer Internetseite einen Musterbrief
für die Betroffenen der Seiten lebenserwartung.de und lebensprognose.com an (vgl. hier).

Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben
von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren. Erst in dem 
unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder 
Handlungsbedarf (siehe hierzu Frage 3).
 

Rain_Maker

Administrator
Teammitglied
AW: Users4Users: Anti-Abzocke

Ich möchte hiermit deutlich darauf hinweisen, daß in diesem Thread keinerlei verbindliche Rechtsberatung gegeben werden kann/soll.

Hier handelt es sich "nur" um einen Diskussionsthread, welcher maximal Ratschläge geben soll, da es sich um ein besonders heikles Thema handelt und wir bei gut aber falsch gemeinten "Rechtsberatungen" in große Schwierigkeiten geraten können.

Der Thread wird moderiert, sprich neue Postings werden nur nach Absprache und Durchsicht durch die Mitarbeiter des Forums freigeschaltet.

Greetz,

RM
 
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